Webseiten sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Unüberschaubare Mengen an Daten sollen möglichst für jede Zielgruppe uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Um das zu ermöglichen, soll die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) die barrierefreie Gestaltung von Kommunikationstechnik gewährleisten.
Wir stellen in unseren Projekten die Einhaltung nach BITV 2.2 in einem kalkulatorisch sinnvollen Rahmen sicher. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Webseite barrierearm oder barrierefrei gestaltet werden muss. Wir stimmen daher im Vorfeld die genauen Anforderungen mit unseren Kunden ab. Viele unserer Projekte sind bereits als barrierearm zertifiziert worden.