Person mit einem Blindenstock auf einer Treppe

Treppen im Internet

Warum digitale Barrierefreiheit uns alle angeht

Bei dem Schlagwort Barrierefreiheit sehen viele Menschen vermutlich eine Treppe vor ihrem geistigen Auge. Häufig unüberwindbare Hürden für Menschen im Rollstuhl, Personen mit Gehbehinderung oder Kinderwagen. Barrieren tauchen aber auch an ganz anderen Stellen im Alltag auf - nicht zuletzt begegnen sie uns in der digitalen Welt. Um diese in Zukunft zu minimieren, wurde zuletzt eine Verordnung im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erlassen.

Ein Samstag im Mai. Teile des Davitec-Teams sitzen im Rahmen des +pluscamps2022, einer Zusammenkunft aller +pluswerk-Agenturen, im Meetingraum eines Hotels in Thüringen - gemeinsam mit etwa 50 Kollegen der anderen Standorte. In dem großen Raum kann man in diesem Moment eine Stecknadel fallen hören. Die Stille wird nur von einer mechanischen Männerstimme durchschnitten, die in gleichbleibendem Rhythmus, blechern und abgehackt Schlagworte in den Raum spricht.

Die blecherne Männerstimme gehört einem Screenreader. Dieser arbeitet sich in diesem Moment durch eine Website, die für die +pluswerk-Teilnehmer gut sichtbar am Kopfende des Raumes auf eine Leinwand projiziert ist. Der Screenreader liegt unterhalb der Leinwand auf einem Tisch vor Frau Bernhardt, die seit ihrer frühen Jugend stark in ihrem Sichtfeld eingeschränkt und deshalb beim Lesen und der Suche nach Informationen im Internet auf ihren Screenreader angewiesen ist. Damit dieser hilfreiche Informationen liefert, muss die betrachtete Internetseite barrierefrei gestaltet sein.

Wie Crawler von Online-Suchmaschinen arbeiten sich Screenreader durch die Strukturen von Websites - und erkennen beispielsweise Überschriften eben nur dann als Überschrift (und geben sie dann akustisch als solche wieder), wenn diese auch im Quellcode als Überschriften ausgezeichnet sind und nicht einfach nur optisch fett markiert sind. Wie wir an diesem Tag lernen durften, ist die angelegte Struktur einer Internetseite nur einer von vielen möglichen Stolpersteinen im digitalen Raum.

Beispiele für Barrieren im Internet

  • zu kleine Buttons und Schaltflächen

  • zu kurze Timeouts beim Ausfüllen von Formularen

  • Bilder/Grafiken mit relevanten Informationen (z.B. Öffnungszeiten) ohne zusätzliche Beschreibung in Textform bzw. Alternativtext

  • unübersichtliche Webseiten mit fehlerhafter Struktur, unverständlicher Navigation und schlechtem Kontrast

  • unverständlich formulierte Informationen (unlogische Anordnung, komplexe Sprache, viele Fremdwörter)

  • fehlende Skalierbarkeit einer Website

  • Videos ohne Untertitel oder Gebärdensprache

  • Popups (bspw. Cookie-Banner), die den Content der Seite blockieren

Dass solche Hürden ausschließlich Menschen mit Sehbehinderung betreffen, ist jedoch eine Illusion. Das erklärte uns an diesem Tag Enrico Göbel von der Thüringer Landesfachstelle für Barrierefreiheit und Digitale Barrierefreiheit, der gemeinsam mit Frau Bernhardt den Vortrag zur digitalen Barrierefreiheit hält.

Mit der alternden Bevölkerungsstruktur werden in Zukunft Millionen von Menschen altersbedingt auf eine augen- oder screenreader-freundliche Gestaltung von Seiten im Netz angewiesen sein. Auch eine Depression oder Migräne können dazu führen, dass digitale Inhalte schwerer zu erfassen sind. Ein Kind auf dem Arm zu tragen oder eine Verletzung an der dominanten Hand kann mitunter zu motorischen Einschränkungen führen.

Diesen Einschränkungen wird bei der Gestaltung und Programmierung von Websites oder Apps noch deutlich zu selten Rechnung getragen. Damit die barrierefreie Gestaltung aber in Zukunft die Regel - nicht die Ausnahme - darstellt, wurde vor Kurzem eine Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erlassen.

Darin ist festgelegt, dass EU-Mitgliedsstaaten die beschriebenen Maßnahmen ab dem 28. Juni 2025 anwenden müssen. Konkret bedeutet das, dass Wirtschaftsakteure ihre Produkte und Dienstleistungen, die in dem Anwendungsbereich festgelegt sind, nur noch barrierefrei in Umlauf bringen dürfen. 

Zu den Produkten zählen dabei unter anderem Zahlungsterminals, Hardwaresysteme für Verbraucher (z.B. Laptops, Tablets) und deren Betriebssysteme, sowie Selbstbedienungsterminals, die in Zusammenhang mit denen in der Richtlinie genannten Dienstleistungen stehen.

Dienstleistungen, die in den Geltungsbereich fallen, sind beispielsweise Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten bieten - wie die Websites und Apps von Fernsehsendern. Aber auch Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Bücher und E-Commerce - also Apps und Websites über die Unternehmen ihre Dienstleistungen oder Produkte online verkaufen - fallen darunter.

Einheitliche Standards dafür, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, um Barrierefreiheit sicherzustellen, sollen noch in diesem Sommer festgelegt und veröffentlicht werden.

Kostenfreie Tools zur Überprüfung von Digitaler Barrierefreiheit

  • WAVE - scannt Websites nach Fehlern und Problemen
  • Bookmarklet Headings Map - generiert eine Liste aus Überschriftenstruktur
  • Colour Contrast Analyzer - analysiert Farbkontraste und bewertet sie nach gesetzlichen Vorgaben
  • PAC 2021 - automatisiertes Tool zur Überprüfung der PDF/UA-Konformität
  • NVDA - kostenloser Screenreader
Analyse und Monitoring

Wir bei der Davitec haben bereits im Rahmen unserer +pluswerk-Partnerschaft an der barrierefreien Gestaltung von Web-Projekten mitgearbeitet und auch bei der Umsetzung der Digitalen Klientenakte mit dem Lebenshilfe e.V. RV Oschatz auf Barrierefreiheit geachtet. Auch in Zukunft wollen wir bei uns anvertrauten Projekten bestmöglich zu einer barrierefreien digitalen Welt beitragen.

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen stellen in keiner Weise eine rechtliche Beratung dar.

Hier war mal ein Teaser zu den Seiten “unser Antrieb”, “Erfolgsfaktoren →Digitalisierungsberatung” und “Kontakt”.
Soll sowas ähnliches wieder rein?

Blick von der Mondoberfläche runter zur Erde

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Carlos Meyer | Geschäftsführer Davitec GmbH
Carlos Meyer